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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 309/03 | 
| §§: | KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuersatz, Erhöhung, Verfassungsmäßigkeit | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Bremen | 
| Vorinstanz/Datum: | 03.09.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 545/01 (1) | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 145 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 14 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.01.2004 | 
| Erledigungs-Az: | VII B 309/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
