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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 31/09
§§: EStG § 32 b
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Elterngeld, Tarif
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.02.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 1859/2008
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 846
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 13 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2009
Erledigungs-Az: VI B 31/09
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 35