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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 134/04 |
§§: | EStG § 7 g |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Existenzgründer, Bestellung, Betriebseröffnung |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 210/03 (1) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1113 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII B 134/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 24 |