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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 242/03 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 62, EStG § 63 |
Schlagwörter | Kindergeld, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1630/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 210 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 06 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII B 242/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 95 |