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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 194/07
§§: KStG § 8
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Gehalt, Bürgschaftsübernahme
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.09.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 8215/06 B
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 232
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2008
Erledigungs-Az: I B 194/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig