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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 14/24 |
| §§: | UStG § 2 Abs. 3, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a Nr. 2 |
| Schlagwörter | Juristische Person, Wettbewerb, Wirtschaftliche Tätigkeit, Unternehmen, Hoheitliche Tätigkeit, Innenumsatz, Organschaft |
| Rechtsfrage: | 1. Liegen nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vor? - 2. Erbringt eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Organträger) eingegliedert ist, durch Ausführung von Reinigungs-, Hygiene- sowie Wäschereileistungen eine öffentliche Aufgabe im hoheitlichen Bereich oder führt sie eine wirtschaftliche Tätigkeit aus? - Das Verfahren V R 40/19 war durch Beschluss vom 7.5.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-269/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Das Verfahren war durch Beschluss vom 26.1.2023 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-184/23 ausgesetzt (erneute EuGH-Vorlage). Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.10.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 309/17 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 22 31 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.08.2024 |
| Erledigungs-Az: | V R 14/24 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: V R 20/22 - Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 77 |