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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 200/02 |
§§: | UStG § 4 Nr. 8 a, UStG § 4 Nr. 11 |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Versicherungsvertreter, Abwicklungshonorar, Informationshonorar |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 613/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 272 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2003 |
Erledigungs-Az: | V B 200/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |