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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 8/11 (BFH) |
| §§: | UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 110 Abs. 3, AO § 172 |
| Schlagwörter | Glücksspiel, Automaten, Bestandskraft, Steuerfreiheit, Gemeinschaftsrecht, Rechtmäßigkeit, Umsetzung |
| Rechtsfrage: | Gibt der Umstand, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in den Veranlagungszeiträumen vor 2006 nicht im Einklang mit Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie stand, Anlass, bestandskräftige und festsetzungsverjährte Umsatzsteuerbescheide zu ändern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 10.11.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 3110/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 13 94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.09.2011 |
| Erledigungs-Az: | V R 8/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 01 08 |