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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 8/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 |
Schlagwörter | Finanzierungskosten, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1567/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 604 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII B 8/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 64 |