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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 91/03
§§: EStG § 9 a, GG Art. 3
Schlagwörter Abgeordnetenbezüge, Verfassungswidrigkeit, Werbungskostenpauschbetrag, Gleichheit
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.04.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 14/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 886
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 18 83
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 63/04