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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-516/21 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 2 Buchst. c, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Betriebsvorrichtung |
Rechtsfrage: | Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL - nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch - die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | V R 22/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 49 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-516/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 10 |