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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/25 (BFH)
§§: ErbStG § 13 b Abs. 4 Nr. 5, ErbStG § 13 b Abs. 9, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 13 b Abs. 10, BewG § 97 Abs. 1 a Nr. 1, BewG § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Anteilsübertragung, Gemeiner Wert, Finanzmittel, Junge Finanzmittel
Rechtsfrage: Schenkungsteuer: Wie sind die gemeinen Werte der Finanzmittel und der jungen Finanzmittel im Sinne des § 13 b Abs. 4 ErbStG im Rahmen einer Anteilsübertragung zu bewerten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.01.2025
Vorinstanz/AZ: 4 K 24/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 01 98