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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 10/23 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, BGB § 2042 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Rechtsanwaltskosten, Nachlassverbindlichkeit |
| Rechtsfrage: | Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 09.02.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1362/21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 10 90 |