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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/24 (BFH)
§§: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, UStG § 17 Abs. 1 Satz 2, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Insolvenz, Vorsteuerberichtigung, Masseverbindlichkeit, Entgeltrückgewähr
Rechtsfrage: 1. Führt die Rückzahlung von Entgelten aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf ein Anderkonto des kontoführenden Rechtsanwalts des Anfechtungsverfahrens zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG? - 2. Für den Fall, dass diese Frage zu bejahen ist: Ist die Vorsteuerberichtigung beim Insolvenzschuldner oder bei einer seiner früheren Organgesellschaften durchzuführen, da die Organschaft zum Zeitpunkt der betreffenden Zahlungen nicht mehr bestand? - 3. Stellt der aus der Rückzahlung der Entgelte resultierende Umsatzsteuerbetrag eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.07.2024
Vorinstanz/AZ: 5 K 2267/20 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 10 45