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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 108/97 |
§§: | AO 1977 § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 c, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewinnermittlungsart, Wechsel, Änderung |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Berücksichtigung eines durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstandenen Übergangsgewinn im Rahmen des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 c AO 1977, wenn dieser in der Steuererklärung nicht ausgewiesen, aber die richtige Eröffnungs- und Schlußbilanz eingereicht worden war? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1755/96 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 165 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2000 |
Erledigungs-Az: | III B 108/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 07 |