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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 13/20 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 10 a, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gewerbesteuerpflicht, Beginn, Gewerblicher Grundstückshandel |
Rechtsfrage: | Beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss des Kaufvertrags über den Erwerb des ersten Grundstücks, oder bereits mit auf einen Grundstückserwerb gerichteten Vorbereitungshandlungen (wie z.B. Beauftragung eines Maklers, Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen, Beauftragung des Notars zur Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs), die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 462/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2022 |
Erledigungs-Az: | IV R 13/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 03 |