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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/24 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kapitalforderung, Zinsverzicht, Freigebige Zuwendung, Zinsvorteil, Schenkung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zinsverzicht (hier: Schenkung der Differenz zwischen Nominalkaufpreis und dem abgezinsten Barkaufpreis bei der Veräußerung eines Grundstücks gegen Ratenzahlung zwischen nahen Angehörigen), um einen Kapitalnutzungsvorteil, der als Schenkung unter Lebenden im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen ist und damit nicht dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 34/24 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 14 |