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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/24 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 15 a, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k |
Schlagwörter | Grenzgänger, Unfall, Leistung, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Unterliegt die Leistung (Unfalltagegeld) aus der gesetzlichen schweizerischen Unfallversicherung nach einem Nichtberufsunfall, der sich nicht auf dem Arbeitsweg ereignet hat, bei einem Grenzgänger dem Progressionsvorbehalt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 382/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 02 83 |