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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 19/25 (BFH) |
| §§: | KStG § 14 Abs. 1 Satz 1, KStG § 17 Abs. 1 Satz 1, AktG § 291 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit |
| Rechtsfrage: | Ist eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft trotz der Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags im ersten Geltungsjahr für die Folgejahre anzuerkennen, wenn noch vor dem Ablauf der ursprünglichen Mindestlaufzeit eine entsprechende Verschiebung beziehungsweise Verlängerung der Mindestlaufzeit vereinbart wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 08.07.2025 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8150/23 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 14 66 |