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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/25 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1 Satz 1, KStG § 17 Abs. 1 Satz 1, AktG § 291 Abs. 1
Schlagwörter Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit
Rechtsfrage: Ist eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft trotz der Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags im ersten Geltungsjahr für die Folgejahre anzuerkennen, wenn noch vor dem Ablauf der ursprünglichen Mindestlaufzeit eine entsprechende Verschiebung beziehungsweise Verlängerung der Mindestlaufzeit vereinbart wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.07.2025
Vorinstanz/AZ: 8 K 8092/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 14 64