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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/04 |
§§: | UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Factoring, Forderungskauf, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Die Kommanditisten einer KG kauften unter Abzug eines sog. Sanierungsabschlags Forderungen auf, die Handwerker gegen die KG hatten und wandelten diese in verzinsliche Darlehensforderungen gegen die KG um. Später verzichteten sie unter gleichzeitiger Umwandlung des Schuldbetrags in Kapitalrücklagen auf den Ausgleich der Verbindlichkeiten. Mindern sich die Verbindlichkeiten der KG in Höhe des von den Handwerkern getragenen Forderungsverzichts, so dass die Vorsteuern zu Recht gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berichtigt wurden? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5979/99 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 26 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 21/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 22 47 |