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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 32/22 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1 Satz 1, AO § 323 Satz 1, AO § 218 Abs. 1, InsO § 301 Abs. 2 |
Schlagwörter | Duldungsbescheid, Vollstreckung, Hypothek, Insolvenz, Restschuldbefreiung |
Rechtsfrage: | Dürfen Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid im Sinne der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Kann eine systematische Auslegung dieser Vorschriften im Lichte des § 301 Abs. 2 InsO erfolgen (Akzessorietät zwischen Forderung und Hypothek)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 18/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 16 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 32/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 15 73 |