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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1321/07 (BVerfG) |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 355 Abs. 1, EG Art. 10 |
Schlagwörter | Rechtskraft, Bestandskraft, Rechtsbehelf, Rechtsbehelfsfrist, EG, Umsatzsteuer, Geld, Geldspielautomat, Steuerbefreiung, Änderung, Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch |
Rechtsfrage: | Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen der Betreiber von Geldspielautomaten - Einspruchsfrist. - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | V R 67/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl II 2007 S. 436 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 06 42 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2008 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1321/07 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 73 |