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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 24/23 (BFH) |
§§: | EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 92 a Abs. 1 Satz 5 |
Schlagwörter | Altersvorsorge, Entnahme, wohnungswirtschaftliche Verwendung, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Liegt eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S. des § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 92 a Abs. 1 Satz 5 EStG in der für den Entnahmezeitpunkt maßgeblichen Fassung auch dann vor, wenn das zu tilgende Darlehen zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommen wurde und nach Umschuldungen und Verkauf dieser Wohnung mit dem an die Bank verpfändeten Verkaufserlös die im Entnahmezeitpunkt selbstgenutzte Wohnung angeschafft wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 15017/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 37 |