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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/20 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 52 Abs. 28 Satz 16, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kapitaleinkünfte, Abgeltungsteuer, Inhaberschuldverschreibung, Rückzahlung, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Verstößt die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten (hier: in den Streitjahren 2015 und 2016) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 449/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2022 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 14 |