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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 28/05
§§: EStG § 7 g
Schlagwörter Ansparabschreibung, Existenzgründer, Rücklage
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.12.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 939/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 686
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2005
Erledigungs-Az: IV B 28/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 45 05