
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/21 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2 Satz 2, EStG § 11 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einnahmeüberschussrechnung, Umsatzsteuervorauszahlung, Fälligkeit, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Sind die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Mai, Juni und Juli 2017, die am 9.1.2018 innerhalb des 10-Tages-Zeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG bezahlt wurden, im Veranlagungsjahr 2017 bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung als Betriebsausgabe anzuerkennen, auch wenn die Fälligkeit nicht innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, liegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2604/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 08 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.02.2022 |
Erledigungs-Az: | X R 2/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 63 |