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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 2/21 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 |
Schlagwörter | Kapitalerträge, Besteuerung, Fiktion, Nachweis, Tatbestand |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen i.S. des § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums oder um eine Nachweiserleichterung, welche nicht das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ersetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1048/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 07 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 2/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 05 71 |