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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Aktivierung, Film, Lizenz, Einmalzahlung, Kaufpreis, Schwebendes Geschäft, Bedingung |
Rechtsfrage: | Hat die Klägerin, eine Filmproduktionsgesellschaft, den Anspruch auf eine von dem Lizenznehmer am Ende der Laufzeit unter der Bedingung, dass er die Kaufoption nicht ausübt, zu leistende Einmalzahlung über die Laufzeit des Lizenzvertrags verteilt zu aktivieren, obwohl der Lizenznehmer im Falle der Leistung der Einmalzahlung an den aus einer nachfolgenden Verwertung des Films erzielten Erlösen zu beteiligen ist? Verstößt das angefochtene Urteil gegen das Bilanzierungsverbot für schwebende Geschäfte und gegen den subjektiven Fehlerbegriff? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 02.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1807/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 23/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 98 |