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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 23/25 (BFH) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Flugzeug, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Verdeckte Gewinnausschüttung |
| Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung von Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft, die ein Flugzeug für private Zwecke ihrer Gesellschafter unterhält. Ist § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) vorrangig gegenüber dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 07.11.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 844/21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 05 31 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: IX R 6/25 |