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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 26/05
§§: UStG § 12
Schlagwörter ermäßigter Steuersatz, Partyservice, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.01.2005
Vorinstanz/AZ: 8 V 5111/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 568
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: V B 26/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 44