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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/02 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Verpachtung, Betriebsaufspaltung, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe und Anwendung der Grundsätze zur Betriebsverpachtung bei Wegfall der tatsächlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung. Lebt bei einer Betriebsverpachtung, die zunächst auch die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erfüllt, nach Wegfall der personellen Verflechtung das - durch die Grundsätze der Betriebsaufspaltung zunächst verdrängte - Verpächterwahlrecht wieder auf? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4286/92 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 2/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 98 |