
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 6/21 (BFH) |
§§: | EStG § 2 Abs. 3, EStG § 2 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 4 b Satz 3, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Gesamtbetrag der Einkünfte, Kirchensteuer, Erstattung, Erstattungsüberhang, Verlust, Verlustabzug, Verlustrücktrag |
Rechtsfrage: | Zur Frage, wie die Höhe des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs gemäß § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für ein Verlustrücktrag verwendet werden soll. - Ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte zuerst um die Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags auszugleichen und der Kirchensteuererstattungsüberhang im weiteren Ablauf des Berechnungsschemata der R 2 der Einkommensteuer-Richtlinien hinzuzurechnen oder unterbleibt eine Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags im Berechnungsschemata? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1937/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2023 |
Erledigungs-Az: | IX R 6/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 12 40 |