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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 8/21 (BFH) |
§§: | ZK Art. 220 Abs. 1, ZK Art. 220 Abs. 2, VO (EG) Nr. 2988/95 Art. 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einfuhr, Kontingent, Zoll, Übertragung, Nacherhebung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentswaren: 1. Kann durch den An- und Verkauf von Kontigentswaren von bzw. an eine mitbeherrschte Handelsgesellschaft das für die erteilten Einfuhrlizenzen geltende Übertragungsverbot auf rechtsmissbräuchliche Weise umgangen werden und daher die Anwendung des vergünstigten Kontingentzollsatzes ausgeschlossen werden? - 2. Kann sich auf den Vertrauensschutz gem. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK berufen werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis mit der Handelsgesellschaft mehrfach im Rahmen von Zollprüfungen bestätigt wurde? - 3. Hat der Vertrauensschutz mit der Veröffentlichung des SICES-Urteils des EuGH im Amtsblatt der EU geendet, weil der Irrtum für den Zollschuldner damit erkennbar war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1118/17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2025 |
Erledigungs-Az: | VII R 8/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 08 02 |