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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 33/24 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 a, EStG § 24 b, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, GG Art. 3, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Splitting, Alleinerziehende, Verfassung, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgabe |
Rechtsfrage: | Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß? Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht? Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar? Stellen selbst getragene Fährkosten während einer Urlaubsreise mit dem nach der 1 %-Regelung versteuerten Dienst-Pkw einkünftemindernde Fahrzeugkosten dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1429/16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2025 |
Erledigungs-Az: | III R 33/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: III R 50/17 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 07 50 |