Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/24 (BFH)
§§: EStG § 10 a, AO § 93 c, AO § 150 Abs. 7 Satz 2, AO § 175 b Abs. 1, AO § 129
Schlagwörter Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage, Mitteilung, Wahlrecht, Günstigerprüfung, Elektronische Übermittlung, Antrag, Änderung
Rechtsfrage: 1. Kann ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid (insbesondere nach § 175 b Abs. 1 oder § 129 AO) geändert oder berichtigt werden, wenn dem FA im Rahmen der Veranlagung zwar elektronisch übermittelte Beitragsdaten zu Altersvorsorgebeiträgen nach § 10 a EStG vorlagen, es den Sonderausgabenabzug aber gleichwohl gewährt hat, weil es meinte, hierzu noch weitere Angaben und insbesondere die Einreichung einer Anlage AV zu benötigen? - 2. Ist dem FA eine Berufung auf die eingetretene Bestandskraft eines Steuerbescheids nach den Grundsätzen von Treu und Glauben versagt, wenn es den Steuerpflichtigen nur in den Erläuterungen zum Bescheid, nicht aber in einem gesonderten Anschreiben mitteilt, dass für die Prüfung, ob die Voraussetzungen eines steuermindernden Tatbestands erfüllt sind, noch weitere Angaben benötigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.09.2024
Vorinstanz/AZ: 10 K 932/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 17 63