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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 3/25 (BFH)
§§: AO § 118 Satz 1, AO § 93 Abs. 1 Satz 3, AO § 328
Schlagwörter Verwaltungsakt, Außenprüfung, Betriebsprüfung, Prüfungsanforderung, Auskunftsersuchen
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung um einen Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel gemäß § 328 Abs. 1 AO festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung durch den Steuerpflichtigen jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen, wie z.B. Auskunftsersuchen bei Dritten gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO, ankündigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.01.2024
Vorinstanz/AZ: 11 K 1106/23 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 08 63