Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 2/25 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 4, UmwStG § 24, AO § 163 Abs. 1 Satz 1, AO § 176 Abs. 2
Schlagwörter Unterschiedsbetrag, Mitunternehmer, Einbringung, Ausscheiden, Auflösung, Treu und Glauben, Billigkeitserlass
Rechtsfrage: Durfte der Kläger darauf vertrauen, dass die Einbringung seines Mitunternehmeranteils an einer Schifffahrtsgesellschaft zu Buchwerten in eine von ihm beherrschte andere Personengesellschaft im Streitjahr 2012 entsprechend der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung nach dem Tonnageerlass nicht zu einer Auflösung des für ihn festgestellten Unterschiedsbetrags führen werde, und besteht daher ein Anspruch (Ermessensreduzierung auf Null) auf abweichende Feststellung aus Billigkeitsgründen dergestalt, dass der Unterschiedsbetrag nicht aufgelöst wird, sondern auf die aufnehmende Personengesellschaft übergeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.12.2024
Vorinstanz/AZ: 2 K 62/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 07 31