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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/25 (BFH)
§§: EStG § 33, EStDV § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f, EStDV § 64 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Krankheitskosten, Medikament, Arzneimittel, Zwangsläufigkeit, Nachweis, Außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Sind die Aufwendungen für das verschreibungspflichtige Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig, wobei ein Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vom Steuerpflichtigen nicht vor Erwerb der Arznei durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 18.06.2025
Vorinstanz/AZ: 1 K 776/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 14 81