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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/24 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 6 Satz 2 |
Schlagwörter | Ausbildung, Berufsausbildung, Rettungssanitäter, Kindergeld, Dauer |
Rechtsfrage: | Ist die Ausbildung als Rettungssanitäterin als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen? Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf? Kann ein geringfügiges, betriebsbedingtes Überschreiten der 20-Stunden-Grenze des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG im Einzelfall unschädlich sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 108/24 Kg, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 11 |