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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 5/23 (BVerfG) |
§§: | EStG § 52 Abs. 10 Satz 4, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 5, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 6, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 7, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Beteiligung, echte Rückwirkung, Gewinnermittlung, Handelsschiff, Mitunternehmer, Personengesellschaft, Rechtsnachfolger, Rückwirkung, Schifffahrtsgesellschaft, Stichtag, Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Verfassung, Verwaltungspraxis |
Rechtsfrage: | Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen zum Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 68/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 61 |