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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/24 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 a Abs. 2
Schlagwörter Grenzgänger, Schweiz
Rechtsfrage: Ein deutscher Staatsbürger mit inländischem Wohnsitz arbeitete im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wo er auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete. Das Finanzamt begehrt auf der Grundlage der mit Wirkung ab 1.1.2019 beschlossenen Konsultationsvereinbarung vom 12.10.2018 (BStBl 2018 I S. 1103) hinsichtlich der "Zumutbarkeit der Rückkehr" in Sinne des Art. 15 a DBA-Schweiz die Besteuerung des Steuerpflichtigen nunmehr als Grenzgänger, da es eine tägliche Rückkehr als zumutbar ansah. - Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "aufgrund . Arbeitsausübung" in der Grenzgängerregelung des Art. 15 a Abs. 2 Satz 2 des DBA-Schweiz sowie der Frage, welche Kriterien für eine "berufsbedingte Nichtrückkehr" an den (inländischen) Wohnort nach Arbeitsende vorliegen müssen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.11.2022
Vorinstanz/AZ: 12 K 623/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 04 76