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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/24 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastungen, Abwehr, Rückabwicklung, Prozesskosten |
Rechtsfrage: | Begehren auf Berücksichtigung von Zivilprozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung eines Übergabe- und Altenteilvertrags. Muss sich die nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG erforderliche Gefahr auf eine vorübergehende oder dauerhafte Existenzvernichtung (zum Beispiel im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit) beziehen? Zur Frage der Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen bei § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 28/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 15 47 |