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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 19/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 4 a |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Überentnahmen, Verschmelzung |
| Rechtsfrage: | Eingeschränkter Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4 a EStG: Ist der Übergang des positiven Eigenkapitals einer GmbH bei deren Verschmelzung am 1.1.2006 auf das Einzelunternehmen des ehemaligen Alleingesellschafters der GmbH im Einzelunternehmen als Einlage zu behandeln und daher bei der Ermittlung der Überentnahmen des Einzelunternehmens zu berücksichtigten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.03.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 15090/22 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 09 61 |