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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-795/21 P (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, StromNEV § 19 Abs. 2 |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Strom, Deutschland |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Klägerinnen gegen das EuG-Urteil vom 6.10.2021 in der Rechtssache T-238/19: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das EuG-Urteil vom 6.10.2021 Rs T-238/19 vollständig aufzuheben: - den Beschluss der Kommission vom 28.5.2018 in der Sache "Staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach § 19 StromNEV" für nichtig zu erklären; - hilfsweise die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 06.10.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-238/19 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 27 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 26.09.2024 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-795/21 P und C-796/21 P |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 25 |