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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 19/20 (BFH) |
§§: | EStG § 12 Nr. 3, EStG § 9, EStG § 38 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abzugsverbot, Werbungskosten, Geschäftsführerhaftung, Lohnsteuer |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstanden sind, dass er als ehemaliger Geschäftsführer für nicht abgeführte, ihn selber betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen wurde, als Werbungskosten abzugsfähig (Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 360/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 19/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 98 |