
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/20 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Pflegedienst, Eltern, Anspruchsberechtigung, Gleichbehandlungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35 a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar und, falls ja, setzt der Abzug voraus, dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3210/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 2/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 11 54 |