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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 34/24 (BFH) |
§§: | FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1, FGO § 52 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Klageerhebung, Elektronische Übermittlung, Elektronische Signatur, Wirksamkeit |
Rechtsfrage: | Einreichung elektronischer Dokumente - Gerichtliche Hinweispflicht bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen des § 52 a Abs. 3 Satz 1 FGO: Handelt es sich bei einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts ohne qualifizierte elektronische Signatur, der nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht worden ist, um einen leicht erkennbaren Formfehler, der sofort eine aus der prozessualen Fürsorgepflicht folgende gerichtliche Hinweispflicht auslöst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 52/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 02 26 |