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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 1/25 (BFH) |
§§: | DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 1, EStG § 50 d Abs. 8 Satz 1, AO § 90 Abs. 2 |
Schlagwörter | Arbeitnehmer, Abfindung, Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Nachweis, Rückfallklausel |
Rechtsfrage: | Zur Frage des Besteuerungsrechts hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Abfindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) sowie des Rückfalls des Besteuerungsrechts auf Deutschland gemäß § 50 d Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 EStG mangels Nachweis, dass Frankreich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 13/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 25 |