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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 1/25 (BFH) |
§§: | GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. b |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Heilberufliche Tätigkeit, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 817/19 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 04 61 |